Die Verfassunggebende Versammlung in der Badischen Revolution von 1849
Darstellung und Dokumentation
Baden war in der Revolution von 1849 das einzige Land in Deutschland, in dem es den Revolutionären gelang, den gesamten Regierungsapparat zu übernehmen und durch allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlen ein Parlament zu berufen – die Verfassunggebende Versammlung. Dort bewiesen die Abgeordneten, die sozial mittlere und kleinbürgerliche Schichten vertraten – bei starker Repräsentanz von Advokaten, Lehrern und Journalisten –, daß sie auf der Höhe der parlamentarischen und verfassungsrechtlichen Entwicklung ihrer Zeit standen. Sie veränderten ganz selbstverständlich das konstitutionelle Vorbild der badischen zweiten Kammer zu einem parlamentarischen Regierungssystem, das sich an der Nationalversammlung und der Reichsverfassung von 1849 orientierte, in den theoretischen Forderungen teilweise auch darüber hinausging. Dieses Experiment wurde, wie bekannt, gewaltsam durch die preußischen Truppen beendet.