Gute wissenschaftliche Praxis
Die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien (KGParl) verfolgt als eingetragener Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung. In Erfüllung dieser Aufgabe berät und entscheidet die KGParl über die Anregung, Förderung, Durchführung und Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, insbesondere in Deutschland.
Wissenschaftliche Redlichkeit und die Beachtung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis sind dabei für die KGParl unverzichtbare Voraussetzungen allen wissenschaftlichen Arbeitens. Jedem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachzugehen und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die dem Einzelfall angemessenen Maßnahmen zu ergreifen ist für sie ein selbstverständliches Gebot.
Die KGParl hat im Jahr 2024, in Abstimmung mit ihren Mitgliedern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einstimmig die folgenden, auf Grundlage des DFG-Kodex »Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis« aktualisierten »Regeln guter wissenschaftlicher Praxis« beschlossen. → Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
In Konfliktfällen und Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis stehen die Ombudsperson, Frau Prof. Dr. Barbara Wolbring, oder ihr Stellvertreter, Herr Dr. Michael C. Bienert, zur Verfügung. Auch kann das überregional tätige Gremium Ombudsman für die Wissenschaft angerufen werden:
Prof. Dr. Barbara Wolbring, Goethe-Universität Frankfurt, Historisches Seminar, Norbert-Wollheim-Platz 1 (Raum IG 3.454), 60629 Frankfurt am Main, wolbring[at]em.uni-frankfurt.de
Dr. Michael Bienert, Stiftung Ernst-Reuter-Archiv, c/o Landesarchiv Berlin, Eichborndamm 115–121, 13403 Berlin, sera[at]landesarchiv.berlin.de