Zwischen Bürgerfreiheit und Staatsschutz. Wiederherstellung und Neufassung des politischen Strafrechts in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1951
Das heute geltende politische Strafrecht wurde in wesentlichen Teilen durch das Erste Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 vorgezeichnet. Ziel des Gesetzgebers war es, mit den Mitteln des Strafrechts Bestrebungen zu bekämpfen, die sich gegen den Bestand der Bundesrepublik und gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Das Bedrohungsbild, das der Gesetzgeber vor Augen hatte, wurde gleichermaßen von geschichtlichen Erfahrungen und aktuellen Vorgängen bestimmt. Zum einen entstand das Gesetz im Rückblick auf das Scheitern der Weimarer Republik und die nationalsozialistische Rechtsverformung, zum andern unter dem Eindruck der kommunistischen Machtübernahmen in den ostmitteleuropäischen Staaten, des Korea-Krieges und rechtsradikaler Umtriebe. Die von diesen Umständen geprägte Erste Strafrechtsänderung von 1951 wird hier erstmals an Hand nicht nur parlamentarischer Quellen dargestellt.