Parlamentarismus in Württemberg 1819–1870. Anatomie eines deutschen Landtags
Diese Arbeit ist ein Stück Vermessung regionaler Politik, aber sie folgt keinem Muster, das durch Untersuchungen vergleichbarer Gegenstände vorgegeben wäre. Ihre Stichworte heißen Wahlen, parlamentarische Kultur, Gesetzgebung und Budget. Was ihre Teile verbindet, ist die Analyse des Kräfteverhältnisses von Regierung und Parlament, ist die empirische Entschlüsselung der Chiffre »Konstitutionelle Monarchie«.
Methodisch versteht sich die Studie als »Verfassungsgeschichte«: Sie untersucht politisches Handeln, wie es zu testen Formen gerinnt, sie beschreibt den politischen Prozeß, der ein Handeln in »Verfassung« ist. Aber hinzu tritt, daß sie auch das gesellschaftliche Umfeld der Strebungen und Kräfte, die beschrieben werden, in die Erörterung einbezieht; daß sie das Normengefüge behandelt, welches den Akteuren »Entlastung« gewährt, aber ihre Politik auch diszipliniert, daß sie den Widerstreit von Macht und Legalität erörtert. Mit anderen Worten, daß sie neben Verfassungspolitik- auch Verfassungssozial- und Verfassungsrechtsgeschichte ist.