Parlamentarische Menschenrechtspolitik. Die Behandlung internationaler Menschenrechtsfragen im Deutschen Bundestag
unter besonderer Berücksichtigung des Unterausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (1972–1998)
50 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat der Schutz der Menschenrechte in der internationalen Diskussion erneut einen herausgehobenen Stellenwert erlangt. An dem Prozeß des Umdenkens sowohl hinsichtlich der Durchsetzungsmöglichkeiten als auch der Inhalte einer weltweiten Menschenrechtspolitik muß sich auch die Bundesrepublik Deutschland beteiligen, die eingebunden ist in ein umfangreiches internationales System zum völkerrechtlichen Schutz der Menschenrechte. Dies aber kann nicht nur Aufgabe der Bundesregierung sein. Auch für das Parlament und seine Mitglieder gilt der Verfassungsauftrag zum Einsatz für die weltweite Verwirklichung der Menschenrechte.
Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, welche Möglichkeiten der Deutsche Bundestag angesichts seiner Stellung im parlamentarischen Regierungssystem hat, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Kann das Parlament auf die Gestaltung der Außen- bzw. Menschenrechtspolitik der Bundesregierung Einfluß nehmen oder gar eigene Ansätze zur Förderung der Menschenrechte verfolgen? Auf der Basis von Plenar- und Ausschußprotokollen, Parlamentsdrucksachen, unveröffentlichten Fraktions- und NGO-Materialien sowie zahlreichen Interviews werden internationale Rahmenbedingungen und institutionelle Grundlagen für die Behandlung von Menschenrechtsfragen im Bundestag dargestellt und Einflußfaktoren analysiert. In bezug auf die Situation in zwei ausgewählten Ländern Türkei und China und anhand des menschenrechtspolitischen Profils der einzelnen Fraktionen werden Inhalte der parlamentarischen Diskussionen untersucht, und schließlich wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten, aber auch welche Grenzen für eine aktive Menschenrechtspolitik bestehen.