Die Grundrechte in den deutschen Verfassungen des 19. Jahrhunderts
Die Geschichte verfassungsmäßiger Grundrechte reicht in Deutschland in das 19. Jahrhundert zurück. Im Anschluss an den Wiener Kongress und die Gründung des Deutschen Bundes 1815 kam es in einer wachsenden Zahl deutscher Staaten zum Erlass von Verfassungen. Viele dieser Verfassungen gewährten erstmals auch grundlegende Gleichheits- und Freiheitsgarantien für die Staatsbürger. Den Zenit erreichten der Konstitutionalismus und die mit ihm verbundene Kodifizierung von Grundrechten im 19. Jahrhundert in der Revolution von 1848/49. Doch auch in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wurde in einigen Staaten noch Verfassungen und Grundrechtskataloge erlassen.
In der vorliegenden Arbeit werden sowohl die Entstehungsgeschichte und Inhalte der Grundrechtskataloge in den einzelnen deutschen Staaten als auch die Bedeutung der verschiedenen Grundrechte in einem systematischen Überblick über das gesamte 19. Jahrhundert hinweg verglichen.