Deutsche Parlamentshandbücher. Bibliographie und Standortnachweis
Parlamentshandbücher stehen in einer Tradition, die älter ist als der moderne Parlamentarismus. Verzeichnisse ständischer Versammlungen erschienen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts. Die Einbürgerung des Parlamentsalmanachs, der unmittelbaren Vorform des Parlamentshandbuchs, in der deutschen Öffentlichkeit ist das Verdienst des Verlegers Georg Hirth, der erstmals im Februar 1867 für den Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes eine entsprechende Veröffentlichung herausgab. Im Laufe der Zeit hat sich das äußere Erscheinungsbild der Handbücher durch Standardisierung und Loseblattform gewandelt. Nach wie vor erfüllt das Handbuch jedoch seine Bedeutung vorzugsweise als Nachschlagewerk für die parlamentarische Praxis, für die aktuelle Information und für die historische Beurteilung parlamentarischer Arbeit. Die Bibliographie dokumentiert zum erstenmal vollständig und zuverlässig einen für Geschichte und Gegenwart deutscher sowie supranationaler europäischer Parlamente zentralen Quellenbestand.