Der Reichsrat. Vertretung der deutschen Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reichs 1919–1934

Ein biographisches Handbuch. Unter Einbeziehung des Bundesrates Nov. 1918–Febr. 1919 und des Staatenausschusses Febr.–Aug. 1919

Seit der Errichtung des Norddeutschen Bundes 1867 gab es in Deutschland ständig (mit Ausnahme der 15 Jahre zwischen 1934 und 1949) eine Vertretungskörperschaft der deutschen Bundesstaaten bzw. Länder bei und gegenüber dem Reich oder dem Bund. Diese in der Verfassung verankerte Ländervertretung, unter dem Namen Bundesrat (1919 kurzzeitig Staatenausschuß, 1919 bis 1934 Reichsrat), diente bzw. dient der Mitwirkung der Bundesstaaten bzw. Länder und der Vertretung ihrer Interessen bei der Gesetzgebung und Verwaltung. Im Kaiserreich stand der Bundesrat an erster Stelle, noch vor dem Kaiser (Reichsleitung) und dem Reichstag. In der Weimarer Republik bildete der Reichsrat das Schlußlicht hinter Reichstag und Reichspräsident (Reichsregierung). Im Grundgesetz schließlich findet sich der Bundesrat an zweiter Stelle nach dem Bundestag, aber vor Bundespräsident und Bundesregierung.

Das vorliegende Handbuch hat die Zusammensetzung des Reichsrats der Weimarer Republik zum Gegenstand. Da der Reichsrat 1919 nicht bei »Null« anfing, sondern in unmittelbarer Fortsetzung seiner Vorgänger, des Bundesrats und des Staatenausschusses, tätig wurde wurden auch diese mit einbezogen. Insgesamt werden 820 Bevollmächtigte und stellvertretende Bevollmächtigte zum Bundesrat ab November 1918, zum Staatenausschuß und zum Reichsrat biographisch dokumentiert. Bemerkenswert ist die unverkennbare (und in dieser Art nahezu einzigartige) Kontinuität vom Bundesrat über den Staatenausschuß zum Reichsrat, vor allem in institutioneller (und auch personeller) Hinsicht, aber auch in seiner allerdings Wandlungen unterliegenden Stellung im Reichsgefüge. Zudem gingen der Bundesrat in den Staatenausschuß und der Staatenausschuß in den Reichsrat »nahtlos« über. Schließlich entsprach die Verteilung der Stimmen im Bundesrat ab 1867/1871 im Grundsatz der des Bundesrats des Deutschen Bundes von 1815. Der in der juristischen wie historischen Forschung nur marginal berücksichtigte Reichsrat, die Entwicklung vom Bundesrat zum Reichsrat, dessen Geschichte und Tätigkeit sowie als besonderes Problem die unmittelbare Vertretung der preußischen Provinzen im Reichsrat werden in der Einleitung eingehend dargestellt. Verzeichnisse und Register erschließen die biographische Dokumentation.

Von
Reihe
Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Bd. 14
Erscheinungsjahr
Sprache
Deutsch
Seiten
375
Format
Leinen mit Schutzumschlag
Preis
98,00 €
ISBN
978-3-7700-5279-0
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