Beamtentum zwischen Reform und Tradition. Beamtengesetzgebung in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland 1948–1953
Das deutsche Beamtentum stand in den Jahren nach dem Zusammenbruch von 1945 auf dem Prüfstand. Die Forderungen der Alliierten, das traditionelle deutsche Beamtenrecht nach dem Vorbild des civil service in den angelsächsischen Ländern neuzugestalten, trugen hierzu ebenso bei wie die große Anzahl amtloser und unversorgter (»verdrängter«) Beamter. Tiefgreifende Konflikte prägten daher in der ersten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die beamtenrechtliche Gesetzgebung, die mit einem Sieg der Traditionalisten endete. Für die Bundesrepublik schufen sie ein Beamtenrecht, das in der preußisch-deutschen Tradition stand, und sie ermöglichten durch die Gesetzgebung zu Art. 131 GG auch eine personelle Kontinuität.
Die Bedingungen und Entscheidungsprozesse, die zu diesem Ergebnis führten, werden erstmals auf der Grundlage umfangreicher Aktenbestände aus Verbands-, Partei- und staatlichen Archiven eingehend untersucht. Die Darstellung trägt damit zu einem besseren Verständnis der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung in der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland bei. Im Unterschied zu Weimar konnte die Beamtenschaft rasch und dauerhaft in den demokratischen Staat integriert werden. Dessen schnelle Konsolidierung und Stabilisierung ist durch die Beamtengesetzgebung ab 1948/49 wesentlich gefördert worden.