»Zur juristischen Seite der Parlamentskultur« – Kolloquium

Teilnehmer des Kolloquiums "Zur juristischen Seite der Parlamentskultur"
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Kolloquiums »Zur juristischen Seite der Parlamentskultur«

Gemeinsam mit dem Juristen und Historiker Dr. Jan Wintr (Karlsuniversität Prag) veranstaltete die KGParl am 11. Dezember ein Kolloquium »Zur juristischen Seite der Parlamentskultur«.

Wintr, der derzeit Gastwissenschaftler der Kommission ist, referierte über »Die tschechische, deutsche und österreichische Parlamentskultur im historischen und aktuellen Vergleich«. Von zentraler Bedeutung war dabei die Frage, wann und wie parlamentarische Geschäftsordnungen – trotz unterschiedlicher Parlamentskulturen – wenigstens teilweise übernommen werden können.

Daniel Askari trug über »Die parlamentarische Obstruktion im Lichte verfassungsrechtlicher Diskussionen vom 19. Jahrhundert bis heute« vor. Am Beispiel u. a. des US-amerikanischen »Filibuster« diskutierte er aus juristischer Perspektive die Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Obstruktion in demokratischen Rechtsstaaten.

Schließlich stellte Jan Chmel in seinem Beitrag das Konzept der »parlamentarischen Autonomie« vor und problematisierte ihre zunehmende Einschränkung durch aktuelle Gerichtsentscheide.

Die drei Referenten sind Teil des Forschungsprojekts »Verfassungsrechtlicher und prozeduraler Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und der Parlamentskultur« der Karlsuniversität Prag. Das Kolloquium fand im Rahmen des Forschungsschwerpunkts »Parlamente und Parlamentarismus in Europa« statt, der sich der Entwicklung parlamentarischer Kultur(en) in Europa widmet.